Buchungs‑ und Nutzungsbedingungen
der Turngesellschaft Vorwärts von 1874 e.V. Frankfurt am Main
Stand: März 2026
1. Allgemeines
1.1 Die Tennisanlage der Turngesellschaft Vorwärts von 1874 e.V. (nachfolgend „TGS Vorwärts“) ist eine nicht öffentliche Sportanlage und dient der Verwirklichung des satzungsmäßigen Vereinszwecks (siehe: Satzung - TGS Vorwärts Frankfurt 1874 e.V.).
1.2 Das Hausrecht auf der Tennisanlage wird durch den Vorstand der TGS Vorwärts sowie durch von ihm beauftragte Mitglieder, Trainer und Mitarbeitende ausgeübt.
1.3 Die Nutzung der Tennisanlage erfolgt auf Grundlage dieser Buchungs‑ und Nutzungsbedingungen sowie der jeweils geltenden Platz‑, Hallen‑ und Hausordnung.
1.4 Die Nutzer sind verpflichtet, die Anlage und die Plätze pfleglich zu behandeln. Für durch sie verursachte Schäden oder Verunreinigungen haften die jeweiligen Nutzer. Beschädigungen oder Mängel sind unverzüglich der Geschäftsstelle mitzuteilen.
1.5 Für die Anlage wird ein Belegungsplan geführt. Vorrang haben:
- Trainingszeiten,
- Mannschaftsbetrieb,
- Veranstaltungen der TGS Vorwärts.
2. Nutzungsberechtigung
2.1 Mitglieder der TGS Vorwärts sind berechtigt, Tennisplätze im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten kostenfrei über das Online‑Belegungssystem zu buchen.
2.2 Mitglieder können mit Gästen (Nichtmitgliedern) spielen. Für jeden Gast fällt eine Nutzungsgebühr von 10,00 EUR pro Person und Stunde an.
2.3 Zusätzlich können Platzmieten für Nichtmitglieder über die Geschäftsstelle der TGS Vorwärts vereinbart werden, insbesondere für Einzelbuchungen oder Veranstaltungen.
2.4 Die Namen aller teilnehmenden Personen sind bei der Buchung vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
3. Anmeldung und Buchung
3.1 Die Verwaltung und Organisation der Tennisanlage erfolgt durch die Geschäftsstelle der TGS Vorwärts.
3.2 Buchungen durch Vereinsmitglieder erfolgen über das Online‑Belegungssystem der Tennisabteilung.
3.3 Buchungen von Vereinsfremden sowie Buchungen für Veranstaltungen sind vorrangig per E‑Mail an
tgs@vorwaerts-frankfurt.de zu richten.
3.4 Eine Buchung gilt als verbindliche Reservierung des Platzes für den angegebenen Zeitraum.
4. Nutzungszeiten und Platzvermietung
4.1 Eine Platzvermietung an Nichtmitglieder ist nur nach vorheriger Reservierung zulässig.
4.2 Platzvermietungen sind bis 16:00 Uhr auf allen Plätzen gestattet.
Nach 16:00 Uhr steht montags ein Platz für Vermietungen zur Verfügung.
4.3 Die Tennisanlage ist in der Regel von April bis Oktober nutzbar. Witterungsbedingte Einschränkungen bleiben vorbehalten.
4.4 Der Platz ist mit Ablauf der gebuchten Spielzeit rechtzeitig zu verlassen, damit eine pünktliche Nutzung durch nachfolgende Spieler möglich ist.
5. Nutzungsgebühren
5.1 Für Gäste von Vereinsmitgliedern wird eine Nutzungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Person und Stunde erhoben.
5.2 Für sonstige Platzmieten gelten die von der TGS Vorwärts festgelegten Gebühren, die durch die Geschäftsstelle bekannt gegeben werden.
5.3 Die Nutzungsgebühr ist unmittelbar nach Spielende bar in die dafür vorgesehene Kasse zu entrichten, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
6. Ordnung und Platzpflege
6.1 Alle Anlagen und Geräte sind bestimmungsgemäß zu nutzen und pfleglich zu behandeln.
6.2 Vor dem Spiel sind die Plätze bei Trockenheit zu wässern. Bei Bedarf ist dies auch während des Spiels durchzuführen.
6.3 Die Tennisplätze dürfen ausschließlich mit zugelassenem, nicht schädigendem Schuhwerk betreten werden.
6.4 Nach dem Spiel sind die Plätze bis zum Rand ordnungsgemäß abzuziehen. Abfälle sind unverzüglich zu entsorgen.
6.5 Verstöße gegen diese Buchungs‑ und Nutzungsbedingungen sowie gegen die Platz‑ und Hausordnung können zum Entzug des Nutzungsrechts führen. Dies gilt gleichermaßen für Vereinsmitglieder und Nichtmitglieder.
7. Zutritt zur Anlage
7.1 Die Tennisanlage ist durch Zaun und abschließbare Zugänge gesichert.
7.2 Der Zutritt ist von den Nutzern eigenständig zu organisieren. In Ausnahmefällen kann kurzfristig ein Schlüssel für den Zugang zur Anlage und zu den sanitären Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
8. Haftung
8.1 Die Nutzung der Tennisanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
8.2 Die Haftung des Vereins und seiner Organe gegenüber Mitgliedern und Gästen ist im Rahmen von § 16 der Vereinssatzung auf die Leistungen der über die Sportverbände abgeschlossenen Versicherungen beschränkt.
8.3 Für den Verlust von Kleidung, Ausrüstung oder Wertgegenständen übernimmt die TGS Vorwärts keine Haftung.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Diese Buchungs‑ und Nutzungsbedingungen gelten für alle Nutzer der Tennisanlage der TGS Vorwärts.
9.2 Ergänzend gelten die Satzung der Turngesellschaft Vorwärts von 1874 e.V. sowie die vom Verein erlassenen Ordnungen.